Kinderprophylaxe

Ihre Kinder haben ab dem 6. Lebensjahr bis zum 18. Geburtstag gesetzlichen Anspruch auf eine halbjährliche Individualprophylaxe. Was bedeutet das? 

  • Kontrolle der Zähne
  • Anfärben von Zahnbelägen
  • Mundhygieneunterweisung
  • Reinigung Fluoridierung zum Härten des Zahnschmelzes
  • Versiegelung von kariesfreien Backenzähnen (Fissurenversiegelung)